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Häufige Fragen

Lohnt sich die Windenergienutzung überhaupt an Standorten in Süddeutschland?

Aus ökologischer und energiewirtschatlicher Sicht lohnt sich die Windenergienutzung auch an windschwächeren Binnenlandstandorten mehr denn je. Eine einzelne Windenergieanlage des Windparks Schnürbuck wird mehr als acht Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen – und damit viel mehr, als eine vor rund zehn Jahren in Norddeutschland an einem weit besseren Standort errichtete Anlage. Möglich wird dies durch die stark weiterentwickelte Anlagentechnik mit großen Rotordurchmessern und Nabenhöhen.

Volkswirtschaftlich ist es geboten, die Windenergie nicht alleine im windstarken Norden voranzutreiben, weil dies einen sehr umfangreichen und kostspieligen Ausbau von Hochspannungsleitungen erfordern würde.

Betriebswirtschaftlich wird dies aus Sicht der Betreiber berücksichtigt, indem das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz Anlagen an relativ windschwachen Standorten bevorzugt behandelt (Referenzertrags-Modell).

Geht von Windenergieanlagen Infraschall aus und wenn ja, ist dieser gesundheitsschädlich?

Infraschall kann aus natürlichen (z. B. Gewitter) oder künstlichen Quellen (z. B. leistungsstarke Boxen oder LKW) stammen. Er entsteht bei praktisch allen Tätigkeiten und Vorgängen, die Geräusche erzeugen. Bei industriellen Anlagen sind an manchen Arbeitsplätzen hohe Infraschallpegel möglich. Ansonsten ist der Pegel so niedrig, dass Infraschall nicht wahrnehmbar ist.

Die Bayerische Landesanstalt für Umwelt ist der Frage nachgegangen, ob der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall gesundheitsschädlich sein könnte. Das Landesamt kam zu dem Schluss, dass die von Windkraftanlagen erzeugten Infraschallpegel in der Umgebung deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen und nach heutigem Stand der Wissenschaft beim Menschen keine schädlichen Infraschallwirkungen hervorrufen können. Hier finden Sie den Bericht des Landesamtes.

Im Februar 2016 veröffentlichte auch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg einen Bericht zu Infraschall von Windkraftanlagen – und kam zu gleichen Ergebnissen wie die Experten aus Bayern: Demnach lagen die Infraschallpegel in der Umgebung von Windkraftanlagen bei den Messungen selbst im Nahbereich (bei Abständen zwischen 120 und 300 Metern) deutlich unterhalb der menschlichen Hör- bzw. Wahrnehmungsschwelle. Ab etwa 700 Metern Abstand zur Windenergieanlage ist der von der Anlage erzeugte Infraschall praktisch nicht mehr nachweisbar. In der Regel sind die Windenergieanlagen mindestens 700 – 1000 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Bei diesem großen Abstand – das zeigen die oben genannten Studien deutlich – ist der von den Anlagen erzeugte Infraschall weder messbar noch von Menschen wahrnehmbar.

Auch eine Langzeitstudie des finnischen Instituts für Gesundheit und Soziales, der finnischen Arbeitsschutzbehörde und der Universität Helsinki gibt Entwarnung: Die Forscher konnten keine gesundheitlichen Effekte des von Windenergieanlagen ausgehenden Infraschalls feststellen. Ein Fachkolloqium bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat Anfang Juli 2022 ebenfalls bestätigt, dass der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall unproblematisch ist. Hier finden Sie eine in der FAZ veröffentlichte Zusammenfassung der dort diskutierten Forschungsergebnisse.

Weitere Informationen zum Thema Infraschall finden Sie auch in einem umfassenden Positionspapier des Umweltbundesamtes, das Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht.

Welchen Anteil des deutschen Stromverbrauchs deckt die Windenergie?

Der Anteil des Stromverbrauchs, den die Windenergie decken kann, hängt naturgemäß vom Windangebot ab. Im Jahr 2023 haben die mehr als 30.000 installierten Anlagen an Land und auf See rund 142 Milliarden Kilowattstunden Strom produziert und damit knapp 28 Prozent des bundesdeutschen Bruttostromvebrauchs gedeckt.

Braucht die Herstellung einer Windenergieanlage mehr Energie, als sie im Laufe Ihres Betriebs produziert?

Nein, das ist definitiv nicht richtig. Während erste Untersuchungen aus der Pionierzeit der Windenergienutzung (1970er und frühe 1980er Jahre), beruhend auf unausgereiften Testanlagen, tatsächlich den Schluss zuließen, dass eine energetische Amortisation während der Lebenszeit einer Anlage kaum möglich ist, belegen zahlreiche Studien seit Ende der 1980er Jahre, dass sich die heutigen, ausgereiften Serienanlagen bereits in wenigen Monaten energetisch amortisieren.

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

Wie hoch ist die Schallbelastung durch Windenergieanlagen?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen – genauso wie bei jedem anderen Gewerbebetrieb – strenge Schallgrenzwerte der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ eingehalten werden:  

Art der baulichen Nutzung Tag Nacht
Industriegebiet 70 dB(A) 70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet 55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A)
35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

 

Dabei werden die voraussichtlichen Schallbelastungen durch eine Windenergieanlage stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

Da im Zuge des Windpark-Baus fünf alte Windenergieanlagen, die unweit der neuen Standorte stehen, abgebaut werden, kommt es nach ersten internen Berechnungen zu einer etwa gleichen oder geringeren Schallbelastung in den Ortsteilen Schmieheim, Wallburg, Ettenheimweiler und Ettenheimmünster. Es wurde hierzu ein unabhängiges Gutachten beauftragt, dessen Ergebnisse noch ausstehen.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Da die Abstände zur Wohnbebauung sehr groß sind, wird es keine oder nur wenige Minuten im Jahr ein Schlagschatten auf den umgebenden Wohnhäusern geben. Es wurde hierzu ein unabhängiges Gutachten beauftragt, dessen Ergebnisse noch ausstehen.

Wird es Einschränkungen für Wanderer und Radfahrer geben?

Nein. Es wird keine Einschränkungen für den Aufenthalt im Wald rund um die Anlagenstandorte geben. Bei bestimmten Wetterlagen kann sich im Winter Eis an den Rotorblättern bildet, das durch die Drehbewegungen auch weiter entfernt auf den Boden auftreffen kann. Um dieses Risiko zu minimieren, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden ein passendes Konzept erarbeitet. Zudem werden Eiswurf-Warnschilder aufgestellt.

Wer profitiert von der Windkraftnutzung in Ettenheim/Kippenheim?

Viele. Die für den Bau des Windparks Schnürbuck benötigten Flächen gehören den Gemeinden Ettenheim und Kippenheim. Diese beiden Gemeinden erhalten von den Betreibern der Windenergieanlagen Pachtzahlungen.

Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionale Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinden Ettenheim und Kippenheim sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark zu erwarten. Außerdem beauftragt der Bauherr Enercon nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.

Die Ettenheimer Bürgerenergie wird eine Windenergieanlage betreiben. Gewinne aus dem Betrieb der Anlage fliesen in die Energiegenossenschaft, ein Teil davon wird über eine jährliche Dividende an deren Eigentümer ausgeschüttet. Die Eigentümer sind derzeit mehr als 350 Genossen die zum überwiegenden Teil aus Ettenheim oder der direkten Umgebung stammen.

Eine weitere Windenergieanlage wird durch überwiegend regionale Eigentümer betrieben und durch die Firma Ökostrom Freiburg betreut. Im Wesentlichen werden dies die Alteigentümer der bisherigen Windenergieanlagen sein, die zurückgebaut werden.

Die Dritte Windenergieanlage wird durch ein Tochterunternehmen der Firma Enercon (Anlagenhersteller) betrieben. Diese Firma hat auch die Vorfinanzierung und das Risiko für die Projektentwicklung getragen.

Hat es über dem Ettenheimer Wald genug Wind?

Die Stromerträge der Altanlagen haben die Erwartungen nicht erfüllt. Dies liegt daran, dass bei den Prognosen einerseits die Windverhältnisse überschätzt und andererseits die Auswirkungen des Waldes auf die Anströmung unterschätzt wurden.

Mit den neuen leistungsfähigeren und vor allem höheren Windenergieanlagen kann der vorhandene Wind besser ausgenutzt werden und ein wirtschaftlicher Betrieb ist trotz geringerer Einspeisevergütung möglich.

Die Produktionsergebnisse der neuen Windenergieanlagen in der näheren Umgebung (Bürgerwindpark Südliche Ortenau, Windpark Kambacher Eck, Windenergieanlage Weissmoos, Windenergieanlage Lahr) zeigen, dass die prognostizierten Erträge erreicht werden.

Ist der von den Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Die Nutzung von Windkraft und Sonnenenergie ist inzwischen die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. Derzeit werden bereits mehr als 20% des in Deutschland verbrauchten Strom aus Windenergie gewonnen. Sie ist damit aktuell die bedeutendste erneuerbare Energiequelle.

Die Erzeugungskosten von Windrädern und großen Photovoltaikanlagen sind die letzten Jahre drastisch gefallen und liegen in Deutschland im Bereich von 4-8 Cent/kWh. Dies ist in den meisten Fällen günstiger als bei einem neuen Kohle-, Gas- oder Atomkraftwerk. Der weitere Ausbau der Windkraft ist deshalb unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. 

Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden, CO2-Emissionen usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage deutlich teurer wie die für erneuerbare Energien aus Sonne und Wind.

Wieviel Wald wird für die Windenergieanlagen gerodet?

Für den Bau der geplanten Windenergieanlagen werden ein Kran mit Ausleger und Montageflächen benötigt. Hierfür werden ca. 3,5 Hektar Waldfläche gerodet. Hinzu kommen noch rund 0,9 Hektar, die für die Zuwegung gerodet werden müssen. Beim Windpark Schnürbuck konnte die üblicherweise benötigte Fläche reduziert werden, da die Zuwegung weitgehend auf vorhandenen Forstwegen erfolgen kann, eine Anlage direkt an einem bestehenden Weg steht und eine Anlage an einem bereits bestehenden Windenergieanlagenstandort (Kippenheimer Windrad) errichtet wird. Ein Teil der gerodeten Fläche (1,7 Hektar) wird nach dem Bau der Anlagen wieder aufgeforstet, der Rest dann nach deren Rückbau. 

Durch den Bau des Windparks wird allerdings nicht mehr Holz eingeschlagen als sonst. Aus einem einfachen Grund: Der Forst berücksichtigt die für den Windpark nötige Rodung in seiner Planung und entnimmt dafür an anderer Stelle weniger Bäume. Im Ettenheimer Wald beispielsweise werden jährlich etwa 8.700 Festmeter Holz geerntet. Rund 1.800 Festmeter davon würden dann auf das Konto des Windparkbaus gehen. Dabei liegt die oben genannte gesamte Holzernte deutlich unter dem jährlichen Zuwachs an neuem Holz. Dieser liegt im Ettenheimer Wald bei rund 11.300 Festmetern. Es wächst also mehr Holz nach als entnommen wird. Um dies sicherzustellen, wird der Holzeinschlag von der Forstdirektion überwacht. Nach 5 Jahren gibt es z. B. eine Zwischenrevision.

Für ihren Eingriff in den Wald wurden die Anlagenbetreiber zu sehr aufwändigen Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet. Dazu gehören unter anderem die Ausweisung von sogenannten Habitatbäumen, die Anpflanzung von Nahrungspflanzen für die Haselmaus, die Entwicklung eines lockeren Mischwaldes, der Bau eines Teiches für Fledermäuse oder das Aufhängen von Fledermauskästen. Insgesamt werden über 400.000 Euro für Ausgleichsmaßnahmen und die Verbesserung der ökologischen Waldfunktionen investiert.

Wieviel Energie produziert eine Windenergieanlage und im Vergleich der Holzzuwachs auf der für eine Anlage nötigen Waldfläche?

Seit sich Menschen in unserer Gegend angesiedelt haben, werden im Ettenheimer Wald Bäume gefällt, um die darin enthaltene Energie zu nutzen. Durch die drei neuen Windenergieanlagen wird eine Fläche von rund einem Hektar Wald der forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Auf einem Hektar Waldfläche wachsen jährlich etwa 10 Festmeter Holz nach. In 20 Jahren wären dies 200 Festmeter. In einem Festmeter Buchenholz stecken etwa 2.700 kWh Energie. In 20 Jahren wachsen so rund 540.000 kWh Holzenergie (entspricht etwa 54.000 Liter Heizöl).

Durch die drei geplanten Windenergieanlagen können in einem Jahr rund 25.000.000 kWh Strom „geerntet“ werden. Es braucht also nur ein bis zwei Wochen, um mit den drei neuen Windenergieanlagen genau so viel Energie zu erzeugen, wie in Form von Holz in 20 Jahren auf der betreffenden Waldfläche wachsen würde! Zudem kann die geerntete Windenergie sehr komfortabel über ein Kabel in die Wohnhäuser transportiert werden und dort – am Besten über eine effiziente Wärmepumpe – Wohnungen und Warmwasser heizen.